3 BGB berechtigt, einen Zahlungsauslösedienst oder einen Kontoinformationsdienst zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Zahlungsdienstnutzers ist für diesen nicht online zugänglich. Geräte ohne Netzanbindung werden auch als Standalone bezeichnet. „Wer mit dem Internet verbunden ist und E-Mails abruft, ...
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